Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen Patrick Amberger (nachfolgend DeeJay MMP genannt) und seinen Vertragspartnern (Kunden).


2. Vertrag

Verträge zwischen DeeJay MMP und dem Kunden entstehen durch

· die Annahme eines schriftlichen Angebots
· schriftlicher Vertrag (auch in Form einer E-Mail)

Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden und sind dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie für beide Seiten keine Mehrkosten verursachen.


3. Rücktritt vom Vertrag / Buchung

Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:

Rücktritt 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 0 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Gage


4. Ausnahmen

Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin vereinbaren, so entfallen die Ausfallkosten.
Ein Rücktritt seitens von DeeJay MMP ist möglich:

· technisch bedingte Ausfälle
· andere wichtige Gründe
· Krankheit
· Unfall
· Tod

In den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) wird DeeJay MMP versuchen, für einen entsprechenden Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich dem DeeJay MMP zur Kenntnis zu geben.


5. Haftung

Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von DeeJay MMP der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DeeJay MMP, die während der Veranstaltung durch Gäste / Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern DeeJay MMP durch nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist die Disco berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen – ohne Leistungsabzug.


6. Zahlungen

Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor / während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten.
Der Veranstalter hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist der Discjockey berechtigt, bei bermerken einer Zahlungsunfähigkeit, das Programm sofort abzubrechen.
Ebenfalls wird für eine unvollständige und verspätete Zahlung eine Gebühr in Höhe von 10.-€ erhoben.
Nur bei schriftlicher Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das Konto von DeeJay MMP möglich. Die Kontodaten werden dem Veranstalter im Vertrag gesondert genannt.


7. GEMA-Gebühren

Alle Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.
Der Veranstalter hat sich selber um die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren.
Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.


8. Allgemeines

Die Disco ist in der Programmgestaltung frei. Sie unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wirdDeeJay MMP bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht.
Die Auftrittsdauer wird vom Veranstalter bestimmt (i.d.R. bis zum Ende der Veranstalltung, also Pauschal, open end). In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans Buffet).

Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung. Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist vor der Bühne einzurichten.

Ebenso sorgt der Veranstalter für rechtzeitigen Zugang zum Veranstaltungsort. Wieviel Zeit es benötigt, hängt von der jeweiligen Veranstaltung ab und wird zwischen den Veranstallter und DeeJay MMP abgesprochen. Dieser sollte frei zugänglich sein, damit ein reibungsloser Aufbau möglich ist. Des Weiteren sollte ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort vorhanden sein.

9. Sonstige Bestimmungen

DeeJay MMP überträgt dem Veranstalter das Recht, auf Veranstaltungsankündigungen mittels Plakaten, Flyern, etc. den Künstlernamen ‚DeeJay MMP’ zu veröffentlichen. Es ist dem DeeJay MMP ein Plakat oder Flyer, etc. vor Veröffentlichung zur Ansicht auszuhändigen.
Die Nennung des bürgerlichen Namens oder gar die Nennung der Privatanschrift von DeeJay MMP auf Veröffentlichungen ist nicht gestattet..
DeeJay MMP ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor / während / oder nach einer Veranstaltung in einer ihn frei wählbaren Form (z.B. Aushändigung v. Visitenkarten) zur Kundenneugewinnung zu machen.
Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite von DeeJay MMP veröffentlicht. Bilder die nicht veröffentlicht werden sollen, können mit einer Nachricht anDeeJay MMP wieder von der Webseite entfernt werden.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


11. Erfüllung und Gerichtsstandort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DeeJay MMP und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird die Freie Hansestadt Bremen vereinbart. 

 

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