Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner 
      
      Nachstehende  Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse  zwischen Patrick Amberger (nachfolgend DeeJay MMP genannt) und  seinen Vertragspartnern (Kunden). 
      
      
      2. Vertrag 
      
      Verträge zwischen DeeJay MMP und dem Kunden entstehen durch 
      
      · die Annahme eines schriftlichen Angebots 
      · schriftlicher Vertrag (auch in Form einer E-Mail) 
      
      Mündliche  Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden und sind dem  Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Mündliche Absprachen sind nur  dann gültig, wenn sie für beide Seiten keine Mehrkosten verursachen. 
      
      
      3. Rücktritt vom Vertrag / Buchung 
      
      Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet: 
      
      Rücktritt 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 0 % der vereinbarten Gage 
      Rücktritt 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Gage 
      Rücktritt 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage 
      Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Gage 
      
      
      4. Ausnahmen 
      
      Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin vereinbaren, so entfallen die Ausfallkosten. 
      Ein Rücktritt seitens von DeeJay MMP ist möglich: 
      
      · technisch bedingte Ausfälle 
      · andere wichtige Gründe 
      · Krankheit 
      · Unfall 
      · Tod 
      
      In  den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) wird DeeJay MMP versuchen,  für einen entsprechenden Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen zu  sorgen. 
      Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. 
      Ein Rücktritt vom Vertrag / Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich dem DeeJay MMP zur Kenntnis zu geben. 
      
      
      5. Haftung 
      
      Für  Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet  ausschließlich der Veranstalter, sofern durch grob fahrlässiges oder  vorsätzliches Verhalten von DeeJay MMP der Schaden verursacht worden ist,  ist der Veranstalter von der Haftung befreit.
      Für Schäden an  Equipment und Musikdatenträgern von DeeJay MMP, die während der  Veranstaltung durch Gäste / Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder  vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. 
      Sofern  DeeJay MMP durch nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (höhere  Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen  beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die  vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht  auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein  Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. 
      Kommt es zu  Auseinandersetzungen zwischen Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum  ist die Disco berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz  abzubrechen – ohne Leistungsabzug. 
      
      
      6. Zahlungen 
      
      Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor / während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. 
      Der  Veranstalter hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen. Sollte  dieses nicht der Fall sein, ist der Discjockey berechtigt, bei  bermerken einer Zahlungsunfähigkeit, das Programm sofort abzubrechen. 
      Ebenfalls wird für eine unvollständige und verspätete Zahlung eine Gebühr in Höhe von 10.-€ erhoben. 
      Nur  bei schriftlicher Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das  Konto von DeeJay MMP möglich. Die Kontodaten werden dem Veranstalter im  Vertrag gesondert genannt. 
      
      
      7. GEMA-Gebühren 
      
      Alle Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. 
      Der Veranstalter hat sich selber um die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren. 
      Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr. 
      
      
      8. Allgemeines 
      
      Die  Disco ist in der Programmgestaltung frei. Sie unterliegt keinerlei  Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wirdDeeJay MMP  bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines  jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht. 
      Die  Auftrittsdauer wird vom Veranstalter bestimmt (i.d.R. bis zum Ende der Veranstalltung, also Pauschal, open end). In der  Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter  Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans  Buffet). 
      
      Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung. Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist vor der Bühne einzurichten. 
Ebenso  sorgt der Veranstalter für rechtzeitigen Zugang zum Veranstaltungsort. Wieviel Zeit es benötigt,  hängt von der jeweiligen Veranstaltung ab und wird zwischen den Veranstallter und DeeJay MMP abgesprochen. Dieser sollte frei  zugänglich sein, damit ein reibungsloser Aufbau möglich ist. Des Weiteren sollte ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort vorhanden sein.
      
      9. Sonstige Bestimmungen 
      
      DeeJay MMP überträgt dem Veranstalter das Recht, auf  Veranstaltungsankündigungen mittels Plakaten, Flyern, etc. den  Künstlernamen ‚DeeJay MMP’ zu veröffentlichen. Es ist  dem DeeJay MMP ein Plakat oder Flyer, etc. vor Veröffentlichung zur  Ansicht auszuhändigen. 
      Die Nennung des bürgerlichen Namens oder  gar die Nennung der Privatanschrift von DeeJay MMP auf Veröffentlichungen  ist nicht gestattet.. 
      DeeJay MMP ist berechtigt in eigener Sache  Werbung vor / während / oder nach einer Veranstaltung in einer ihn frei  wählbaren Form (z.B. Aushändigung v. Visitenkarten) zur  Kundenneugewinnung zu machen. 
      Unter Umständen werden Fotos von den  jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite von DeeJay MMP  veröffentlicht. Bilder die nicht veröffentlicht werden sollen, können  mit einer Nachricht anDeeJay MMP wieder von der Webseite entfernt  werden. 
      
      
      10. Salvatorische Klausel 
      
      Sollte  eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird  dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 
      Anstelle  der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich  möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten  Regelung am nächsten kommt. 
      
      
      11. Erfüllung und Gerichtsstandort 
      
      Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DeeJay MMP und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 
      Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird die Freie Hansestadt Bremen vereinbart.